Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Angehörigen eine Assistenzkraft aus dem Mitarbeiterkreis in Anspruch zu nehmen.
Diese werden Ihren Angehörigen in den Hort oder in den Kindergarten begleiten, unterstützen und mittels Ihrer Fachkompetenzen in die Einrichtung integrieren.